Belegeinsicht in der Großstadt
News vom 18.09.2015
Im vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 02.02.2015 (Az. 2/11 S 147/14) entschiedenen Fall hatte der Vermieter dem Mieter angeboten, Einsicht in die Originalunterlagen nach Terminabsprache in den Räumen der Verwaltung in Frankfurt zu nehmen.
Nach Ansicht des Gerichts ist dies ein ausreichend konkretes Angebot und dem in Frankfurt wohnenden Mieter auch zumutbar.
Auch wenn die Einsichtnahme in Großstädten mit einigem Fahraufwand verbunden sei, sei die Mobilität des Mieters hierdurch nicht überfordert. Die mit dem Fahrtweg verbundene Anstrengung könne vom Mieter verlangt werden.